Magdeburg zu Fuß entdecken
Unterwegs
Mi. 22.09.2021 16:00
Magdeburg zu Fuß entdecken
- Europäische Mobilitätswoche
Die diesjährige EUROPÄISCHE MOBILITÄTSWOCHE 2021 steht unter dem Motto „Aktiv, gesund und sicher unterwegs“ und auch das Umweltamt der Landeshauptstadt Magdeburg beteiligt sich wieder am Programm. In diesem Jahr bietet es zwei Spaziergänge durch den Stadtpark Rotehorn an.
Um Anmeldung für die beiden kostenlosen Veranstaltungen wird vorab gebeten.
Anhand vielfältiger Studien ist es belegt: Menschen, die sich an der frischen Luft bewegen, sind gesünder und vitaler. Nachhaltige Mobilität zu Fuß, mit dem Rad oder mit der Bahn trägt aber auch zur Gesundheit aller bei. Denn bei dieser Form der Fortbewegung wird weniger Lärm-, Schadstoff- und Treibhausemission verursacht. Laut Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO sollen sich Erwachsene einmal wöchentlich mindestens 150 Minuten körperlich betätigen. Aus diesen Gründen lädt das Umweltamt gemeinsam mit Nadja Gröschner und Frank Kornfeld an zwei nacheinander folgenden Tagen zu Stadtspaziergängen von mindestens 75 Minuten Dauer an, die aber nicht nur das körperliche Wohlbefinden steigern, sondern auch das Allgemeinwissen erweitern.

Dienstag, 21. September, 16.00 Uhr
„Entlang der Alten Elbe“   
muss leider krankheitsbedingt ausfallen


Mittwoch, 22. September, 16.00 Uhr „Die Westseite des Rotehornparks“
Start: Sternbrücke, Stadtparkseite

Um 1870 begann die Stadt mit der Gestaltung des südlichen Werders zum Rotehornpark. Unter der Federführung des städtischen Gartendirektors Paul Viktor Niemeyer wurde zunächst der Westteil entlang der Stromelbe gestaltet. Neben der Entstehungsgeschichte erinnert Nadja Gröschner an die Nutzung eines Großteils der Parkanlage ab den 1920er Jahren als Ausstellungsgelände. Beide Führungen nehmen aufeinander Bezug, können daher auch einzeln besucht werden.

Die Personenzahl ist begrenzt, daher wird um eine vorherige Anmeldung gebeten. Dies ist möglich per E-Mail an Claudia.Fricke@ua.magdeburg.de oder telefonisch unter 0391/ 540 2600.
Es gelten die Bestimmungen der zu diesem Zeitpunkt gültigen Corona-Eindämmungsverordnung.